Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Mittwoch, 03.09.2003, 13:30 (vor 7754 Tagen) @ grenzgänger

Den ermäßigten Satz können nur Selbständige wählen, die sich ohne Krankengeldanspruch versichern.
Diese zahlen dann natürlich den Beitrag zu 100 %.

Ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer teilt sich seinen Beitrag je zur Hälfte mit seinem Arbeitgeber.
Allerdings wird bei Arbeitnehmern - egal ob freiwillig oder pflichtversichert - immer der allgemeine Beitragssatz angesetzt.


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