Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? (Krankenkassenrecht)
Den ermäßigten Satz können nur Selbständige wählen, die sich ohne Krankengeldanspruch versichern.
Diese zahlen dann natürlich den Beitrag zu 100 %.
Ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer teilt sich seinen Beitrag je zur Hälfte mit seinem Arbeitgeber.
Allerdings wird bei Arbeitnehmern - egal ob freiwillig oder pflichtversichert - immer der allgemeine Beitragssatz angesetzt.
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- wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? -
grenzgänger,
02.09.2003, 12:16
- Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? - jammi, 02.09.2003, 12:39
- Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? - Tobi, 02.09.2003, 15:12
- Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? -
grenzgänger,
02.09.2003, 18:14
- Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? - Tobi, 03.09.2003, 13:30