Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? (Krankenkassenrecht)
kurze bemerkung zu tobi:
15% als erm. beitragssatz für freiw. gesetztliche gibt es wohl noch nicht, da war mein beispiel nicht ganz richtig. derzeit liegen die sätze eher bei 12% - 13%. immerhin: das vorgestellte rechenprinzip scheint ja zu stimmen.
ausserdem erhalte ich gerade eine weitere bestätigung der zahl 3450 eur.
was haben wir heute gelernt: pflichtgrenze und beitragsgrenze sind
nur fast gleich. auch bei freiw. gesetztlichen gilt 50/50 AG und AN. allerdings auf den ermäßigten satz, mit dem man als gesetzlicher sonst nix zu tun hat.
gesamter Thread:
- wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? -
grenzgänger,
02.09.2003, 12:16
- Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? - jammi, 02.09.2003, 12:39
- Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? - Tobi, 02.09.2003, 15:12
- Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? -
grenzgänger,
02.09.2003, 18:14
- Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? - Tobi, 03.09.2003, 13:30