Re: Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
Danke für die Ergänzung! Ab 2004 ist die Kündigungsfrist auf zwei Monate beschränkt. Also: Erhöhung zum 1.1.2004, Kündigung bis spätestens 29.2.2004
Gruß, die Redaktion
Danke für die Ergänzung! Ab 2004 ist die Kündigungsfrist auf zwei Monate beschränkt. Also: Erhöhung zum 1.1.2004, Kündigung bis spätestens 29.2.2004
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