Re: Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Donnerstag, 15.01.2004, 19:56 (vor 7617 Tagen) @ Betty

Kurz und knapp: Das SGB V sieht keine Befristung des Sonderkündigungsrechts bei Beitragserhöhung vor. Sie können also jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen.

Gruß,
die Redaktion


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