Re: Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
Kurz und knapp: Das SGB V sieht keine Befristung des Sonderkündigungsrechts bei Beitragserhöhung vor. Sie können also jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen.
Gruß,
die Redaktion
Kurz und knapp: Das SGB V sieht keine Befristung des Sonderkündigungsrechts bei Beitragserhöhung vor. Sie können also jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen.
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