Re: Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Lui, Freitag, 16.01.2004, 08:51 (vor 7616 Tagen) @ Redaktion krankenkassentarife.de

Nach meinem Wissensstand gilt das aber seit 01.01.2004 nicht mehr (dieser Fall liegt zwar noch in 2003 – nur der Vollständigkeit halber) – der entsprechende Passus in § 175 Abs. 4 SGB V lautet nun wie folgt:

Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.


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