Re: Kassenwechsel und freiw. Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

Guido, Dienstag, 20.04.2004, 22:01 (vor 7521 Tagen) @ Peter

Der Weg, am 26.04 die Kündigung zurüch zu nehmen, ist o.k.. Du mußt aber die Rücknahme schriftlich bei der alten Krankenkasse einreichen und möglichst auch gleich bestätigen lassen. Der IKK-Direkt mußt du nur dann evtl. eintreffende Versichertenkarten zurückschicken, nachdem Du Deinen Antrag auf Mitgliedschaft schriftlich zurück nimmst.


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