Kassenwechsel und freiw. Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

Peter @, Montag, 19.04.2004, 12:26 (vor 7522 Tagen)

Hallo,
habe mich Mitte Feb. zum 1.5.bei der IKK-Direkkt als freiwilliges Mitglied ( Rentner) angemeldet und bis heute keine Mitgliedsbestätigung erhalten. Da ich freiwilliges Mitglied bin, habe ich nun die Befürchtung evtl. am 1.5. ohne Versicherungsschutz dazustehen. Wäre ich Pflichtversicherter würde ich die Angelegenheit ruhig aussitzen. Was passiert z. B. , wenn ich bis zum 1.5. keine Mitgliedsbestätigung oder Versichertenkarte erhalte und ich z.B. am 1.5. erkranke. Wer zahlt? Die IKK-Direkkt oder meine gekündigte Krankenkasse. Aus diesem Grunde werde ich aus Scherheitsgründen am 26. 4. bei meiner alten Krankenkasse meine Kündigung zurück nehmen. Was mache ich, wenn Ende dieses Monats die Versichertenkarte der IKK-Direkkt kommt. Am Telefon werde ich immer mit dem Argument der Überlastung vertröstet. Gibt es eigentlich in diesem Fall einen Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung? Vielen Dank für Antworten.
Gruß Peter


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