Re: Kassenwechsel und freiw. Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)
Wenn Du bis 1.05.2004 noch keine Mitgliedsbestätigung von der neuen Krankenkasse hast , bleibst du automatisch in deiner alten weiter versichert, auch wennst du gekündigt hast
Wenn Du bis 1.05.2004 noch keine Mitgliedsbestätigung von der neuen Krankenkasse hast , bleibst du automatisch in deiner alten weiter versichert, auch wennst du gekündigt hast
gesamter Thread: