Re: die Schwierigkeit im Deteil (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Donnerstag, 23.09.2004, 08:34 (vor 7366 Tagen) @ MictheBig

Man kann - bei Erfüllung der 18monatigen Bindungsfrist - natürlich jederzeit kündigen. Es zählt immer der Monat, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist.
Ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Beitragssatzerhöhung ist aber immer erst in dem Monat möglich, in dem der neue Beitragssatz in Kraft tritt.


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