faktisch 3monatige Sonderkündigungsfrist ? (Krankenkassenrecht)
Es klingt auch hier im Forum an, was mir meine BKK VDN jetzt weissmachen will (ich ahnte es schon ! aber wo gibt"s sowas sonst ?):
Wird zum 1. eines Monats der Betragssatz erhöht, beginnt auch erst zu diesem Zeitpunkt das (Sonder-)Recht auf Kündigung ? d.h.: der beste Fall ist, dass man mind. 3 Monate den erhöhten Beitrag zahlt ? Ist das wirklich so ?
Ich kann in §175 SGB V nur eine Begrenzung der Möglichkeit zur Sonderkündigung bis zum Ablauf des folgenden Monats lesen, also spätenstens, nicht: frühenstens!
Mic
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- faktisch 3monatige Sonderkündigungsfrist ? -
ThebigMic,
08.09.2004, 18:02
- die Schwierigkeit im Deteil -
Trabbifahrer,
09.09.2004, 07:43
- Re: die Schwierigkeit im Deteil -
MictheBig,
21.09.2004, 16:59
- Re: die Schwierigkeit im Deteil - Tobi, 23.09.2004, 08:34
- Re: die Schwierigkeit im Deteil -
MictheBig,
21.09.2004, 16:59
- die Schwierigkeit im Deteil -
Trabbifahrer,
09.09.2004, 07:43