Re: Beiträge für Abfindung mit und ohne Arbeitsl.geld (Krankenkassenrecht)

lea, Samstag, 15.01.2005, 16:23 (vor 7251 Tagen) @ Tobi

Hmm... und wenn ich mich gar nicht arbeitslos melde oder erst ein, zwei Jahre später? D.h. ich würde mich freiwillig versichern, habe aber kein Arbeitseinkommen und kein Arbeitslosengeld, allenfalls ein bisschen Einkommen aus Kapitalerträgen - und halt die Abfindung.
Errechnet sich die Beitragshöhe dann auch aus dem letzten Bruttogehalt? Und über wieviele Monate geht das dann?


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