Re: Beiträge für Abfindung mit und ohne Arbeitsl.geld (Krankenkassenrecht)
Ich befürchte ich muss die "Freude" ein wenig "dämpfen":
Ein freiwillig versichertes Mitglied muss sich während der ersten 4 Wochen der Sperrzeit weiterhin freiwillig versichern.
Die restlichen 8 Wochen der Sperrzeit sind beitragsfrei.
Im Anschluß legt die Arbeitsagentur eine sog. Ruhenszeit fest (aufgrund der Höhe der Abfindung).
Während dieser Zeit muss man sich wieder freiwillig versichern.
Die Beitragshöhe während der Sperr- und Ruhenszeit berechnet sich normalerweise (es gibt da wohl unterschiedliche Auffassungen) aus dem letzten Bruttogehalt. Bei einem freiwillig versicherten Angestellten als ca. 500,- im Monat
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Lea,
09.01.2005, 23:16
- Re: Beiträge für Abfindung mit und ohne Arbeitsl.geld -
Tobi,
14.01.2005, 09:44
- Re: Beiträge für Abfindung mit und ohne Arbeitsl.geld - lea, 15.01.2005, 16:23
- Re: Beiträge für Abfindung mit und ohne Arbeitsl.geld -
Tobi,
14.01.2005, 09:44