Beiträge für Abfindung mit und ohne Arbeitsl.geld (Krankenkassenrecht)

Lea, Sonntag, 09.01.2005, 23:16 (vor 7257 Tagen)

Möglicherweise habe ich die Gelegenheit, mit einer Abfindung von ca. 2 Jahresgehältern aus dem Arbeitsleben auszusteigen. Wieviel holt sich davon in etwa die Krankenkasse (bin freiwillig in der GKV versichert)? Was passiert, wenn ich mich gleich arbeitslos melde? Dann gibt es zwar eine Sperrzeit, aber in diesem Fall zahlt das Arbeitsamt den Krankenkassenbeitrag. Was ist dann mit der Abfindung? Verzichtet die Krankenkasse auf Beiträge dafür ?(kann ich mir gar nicht vorstellen...)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum