Re: Kieferorthopädie (Krankenkassenrecht)

Orchidee @, Samstag, 23.04.2005, 16:42 (vor 7157 Tagen) @ Jack

Danke für die Antwort.

Unser Problem in Osnabrück ist, dass die Kieferorthopäden ein paar Monate später ausgetreten sind und die Krankenkassen daher sagen, dass es kein kollektiver Austritt ist. Sie argumentieren damit, dass es hier eine Einzelaktion (der Hälfte der Kieferorthopäden hier im Raum) ist und es somit nicht als Kollektivaustritt gilt.


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