Re: Kieferorthopädie (Krankenkassenrecht)

Jack @, Samstag, 23.04.2005, 16:08 (vor 7154 Tagen) @ Orchidee

Hierzu fand ich folgende Meldung im Online-Nachrichtendienst facharzt.de:

Die FDP in Niedersachsen hat das Sozialministerium des Landes aufgefordert, beim "Kieferorthopädenstreit das Wohl der Kinder im Auge zu behalten". Im Sinne des geltenden Rechts müsse das Sozialministerium endlich auf die Kassen einwirken, damit diese ihren Streit mit den Kieferorthopäden nicht länger auf dem Rücken der Patienten austragen, erläuterte die Sozialpolitikerin Gesine Meißner.

Meißner erklärte weiter: "Die Rechtslage in § 95b des SGBV ist eindeutig – Kieferorthopäden, die ihre Kassenzulassung kollektiv zurückgegeben haben, dürfen weiterhin neue gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Sie dürfen dann nur nach dem 1,0-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte abrechnen." Die Kassen müssten für diese Kosten aufkommen.

Das Landessozialgericht in Celle habe am 5. Januar in seinem Urteil diese Formulierung des § 95b SGBV bestätigt. "Der § 95b ist als Schutz für die Patienten gedacht und nicht zum Schutz des Systems von Kassen und vertragsärztlicher Versorgung", betonte Meißner. Im Interesse der Kinder sei es erforderlich, dass das Ministerium auf eine Schlichtung des Streites hinarbeite. "Wir brauchen in Niedersachsen flächendeckend qualifizierte Kieferorthopäden, die ohne lange Wartelisten alle Kinder mit Zahnfehlstellungen behandeln können."

(Do, 17.03.2005 09:35 / js) http://www.facharzt.de

Das Urteil ist rechtskräftig. Hier der Link zum Urteil:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=21728&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Im Ergebnis halte ich das Vorgehen Ihrer Krankenkasse für rechtswidrig. Ihr Kieferorthopäde könnte gegen Ihre Kasse ebenso auf Unterlassung klagen. Oder Sie verklagen die Kasse vor dem Sozialgericht auf Übernahme der Behandlungskosten.

Es gibt auch noch ein Spazialforum hierzu:

http://www.zahnklammern.de


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