Re: Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!?? (Krankenkassenrecht)
Hi, habe Eure Beiträge gerade mit großem Interesse gelesen! Denn ich habe erst am 3.7. ! (und das erst nach Aufforderung, da mein Netto mal wieder gesunken ist) die Mitgliederzeitschrift erhalten und da Wilfried Klein (Vorstand der BKK ) darin ja so schön schreibt "aus der verspäteten Mitteilung entsteht unseren Mitgliedern aber kein Nachteil" habe ich (de facto am 17.7.06 aber) rückwirkend per 30.5.06 zum 1.8.06 gekündigt. Nun meldet mein Sachbearbeiter bei der BKK zurück, dass zwar auch andere Mitglieder die Zeitschrift nicht bekommen haben, aber das sei nicht ein Verschulden der BKK Anker-Lynen-Prym, sondern da habe wohl die Post Schuld. Man habe die Zeitschrift im Mai rausgeschickt und daher habe er die Kündigungsbestätigung zum 30.9.06 ausgestellt. Ist das nicht eine Frechheit ?!?!? Weiss jemand, ob es ein gestzl. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen gibt, das unter den zwei Monaten liegt ?
Frustierte Grüße
Frusti
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Mario,
24.06.2005, 17:02
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Regina,
24.06.2005, 18:08
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Redlefliez,
24.06.2005, 22:46
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Ulrich,
24.06.2005, 23:08
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Mario,
25.06.2005, 09:19
- Re: Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!?? - Frusti, 21.07.2006, 11:47
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Mario,
25.06.2005, 09:19
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Ulrich,
24.06.2005, 23:08
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Redlefliez,
24.06.2005, 22:46
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Regina,
24.06.2005, 18:08