Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!?? (Krankenkassenrecht)
Ich habe gestern ein Schreiben meiner Krankenkasse (gesetzlich versichert) BKK Anker-Lynen-Prym erhalten, aus dem hervorgeht, dass die BVA die Krankenkasse verpflichtet, die Beitragssätze mit Wirkung vom 01.06.05 zu erhöhen (von 12,9 auf 13,6 %).
Es heißt in dem Schreiben weiter, dass es relativ sicher sei, dass die BKK vor Gericht siegen würde, der erhöhte Beitrag würde erst mal ab dem Juni-Gehalt einbehalten, im Falle eines positiven Gerichtsbeschlusses wieder zurückerstattet.
Das hört sich für mich ein bißchen wie Hinhalte-Taktik an, bis die 2 Monate Kündigungsfrist nach Beitragserhöhung (ist es ja zweifellos) um sind, dann könnte es heißen: Leider vor Gericht verloren, Pech gehabt, höheren Beitrag weiterzahlen.
Komisch ist auch die Datierung des Briefes: "Stolberg im Juni 2005" - da verschleiert man wohl das genaue Zustelldatum - das war nämlich am 23.06.05, also schon fast im Juli....
Bin ich zu skeptisch, oder wie sieht Ihr das? Ich neige dazu zu kündigen, da mir das ganze zu unsicher ist!
Die Kassen suchen ja immer wieder Wege (Fusionen etc.), nach Beitragserhöhungen einer Kündigungswelle auszuweichen...
Gruß Mario
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Mario,
24.06.2005, 17:02
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Regina,
24.06.2005, 18:08
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Redlefliez,
24.06.2005, 22:46
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Ulrich,
24.06.2005, 23:08
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Mario,
25.06.2005, 09:19
- Re: Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!?? - Frusti, 21.07.2006, 11:47
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Mario,
25.06.2005, 09:19
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Ulrich,
24.06.2005, 23:08
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Redlefliez,
24.06.2005, 22:46
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Regina,
24.06.2005, 18:08