Re: Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!?? (Krankenkassenrecht)

Ulrich, Freitag, 24.06.2005, 23:08 (vor 7095 Tagen) @ Redlefliez

@Redlefliez: Na toll, super Beitrag, der hier wirklich weiterhilft

@Mario und Regina:
Mein Tipp: Ihr könnt pro forma Eure Mitgliedschaft zum 1.8. bei der BKK Anker-Lynen-Prym kündigen (Eingang bis spätestens 30.6. bei der Krankenkasse) und Euch dann bis zum 1.8. Zeit lassen, einer neuen Kasse beizutreten. Wenn Ihr keiner neuen Kasse beitretet, wird Eure Kündigung automatisch nichtig.

Gruß, Ulrich


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