Re: Krankenkasse kündigen - Fristen (Krankenkassenrecht)

Tom, Mittwoch, 10.08.2005, 09:19 (vor 7048 Tagen) @ Jack

Hallo Jues,
bitte schnellstmöglichst mit deiner Krankenkasse nochmals in Verbindung setzen und mitteilen, dass eine Verbeamtung stattgefunden hat. Du hast ab dem Tag deiner Verbeamtung, ich glaube 2 Woche, bin mir aber nicht ganz sicher, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Unbedingt eine Kopie der Verbeamtungsurkunde einreichen.

In der Regel beenden die Krankenkassen bei Überschreitung der Frist die Versicherung auch aus kulanz.

Falls nicht, dann tritt der Fall ein, den Jack schon richtig beschrieben hat.

P. S. Bitte nicht die gesetzliche KV kündigen, bevor die Annahmebestätigung (Versicherungsschein) der PKV vorliegt. Nicht das du dann ohne Versicherungsschutz da stehst.

Gruß
Tom


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