Re: Krankenkasse kündigen - Fristen (Krankenkassenrecht)

Jack, Dienstag, 09.08.2005, 22:16 (vor 7049 Tagen) @ Jues

Im SGB-V steht, dass Ihre neue Tätigkeit versicherungsfrei ist (§ 6 Abs. 2). Wären Sie bisher versicherungspflichtig gewesen (§ 5), würde ihre Versicherung in der GKV sofort erlöschen.

Im § 9 steht nun, dass Sie in Ihrer neuen Tätigkeit sich freiwillig in der GKV versichern können. Das Sie bereits freiwillig versichert sind, gilt diese freiwillige Versicherung wohl nach Interpretation Ihrer Kasse fort. Um auszuscheiden, müßten Sie dann kündigen, wobei die Kündigung 2 Monate nach Ende des Kündigungsmonats wirksam wird, also zum 1.10.2005.

Das ist meine laienhafte Meinung, die Sie auf eigene Gefahr ernst nehmen können.

Quelle:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_v.htm


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