Krankenkasse kündigen - Fristen (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Ich habe eine Frage:
Ich wollte in eine private KK wechseln, da ich nun Beamtenanwärterin bin. Zuvor war bzw. bin ich noch gesetzlich bei der BKK HMR versichert. Nun wollte ich wechseln, da man das ja eigentlich innerhalb von 2 Wochen kann. Nun sagt meine ges. Versicherung, dass ich noch 3 Moante weiter versichert sein müßte bei denen, und dann erst die Kündigung in Kraft treten kann, da ich zuvor freiwillig bei Ihnen versichert war. Stimmt das? Muß ich noch 3 Monate ges. versichert bleiben, da ich zuvor arbeitslos war u mich bei der BKK freiwillig versichert habe? Oder kann ich doch noch wechseln, da ich halt einen Statuswechsel vollzogen habe.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Bei der gesetzl. zahle ich nämlich um die 170 EUR pro Monat und bei der privaten nur 64,70 EUR por Monat. Das macht sich bei drei Monaten schließlich dann sehr bemerkbar.
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- Krankenkasse kündigen - Fristen -
Jues,
08.08.2005, 17:47
- Re: Krankenkasse kündigen - Fristen -
Jack,
09.08.2005, 22:16
- Re: Krankenkasse kündigen - Fristen - Tom, 10.08.2005, 09:19
- Re: Krankenkasse kündigen - Fristen -
Jack,
09.08.2005, 22:16