Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen (Krankenkassenrecht)

Dirk @, Dienstag, 27.09.2005, 18:22 (vor 7000 Tagen) @ Roland

Für die PKV (Private) gibt es keine versicherungspflichtigen Tatbestände wie in der GKV (Gesetzlichen). So wie Sie Ihren Fall geschildert haben, besteht die Möglichkeit der Vollversicherung auch bei der PKV. Es gibt für diese Unternehmen jedoch keinen Kontrahierungszwang. Sie müssen einen Antrag stellen der je nach Risiko vom Unternehmen angenommen oder abgelehnt wird.


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