Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen (Krankenkassenrecht)

Roland @, Dienstag, 27.09.2005, 15:12 (vor 7000 Tagen) @ Dirk

2. Sie können sich stattdessen jederzeit privat versichern. Ein zurück in die gesetzliche KV ist dann aber nur möglich, wenn Sie z. B. wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Bitte bedenken Sie aber, dass jede Privat-versicherung nach Ihrem Gesundheitszustand und Vorerkrankungen fragt. Also sollten Sie sich vor Abschluss genau erkundigen.

Also der wechsel in die Private ist auch ohne Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze oder einer Selbständiger bzw. Freiberuflicher Tätigkeit möglich?


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