Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen (Krankenkassenrecht)
1. Sie können sich innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht als Arbeitsloser freiwillig in der gestzlichen KV versichern.
2. Sie können sich stattdessen jederzeit privat versichern. Ein zurück in die gesetzliche KV ist dann aber nur möglich, wenn Sie z. B. wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Bitte bedenken Sie aber, dass jede Privat-versicherung nach Ihrem Gesundheitszustand und Vorerkrankungen fragt. Also sollten Sie sich vor Abschluss genau erkundigen.
3. Sie können selbstverständlich auch auf jeden Versicherungsschutz verzichten. ABER ACHTUNG: Selbst ein 6-stelliges Erbe kann bei einem längeren Krankenhausaufenthalt schnell zur Neige gehen.
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- kein Job, kein Einkommen aber Vermögen -
Roland,
27.09.2005, 10:48
- Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen -
Dirk,
27.09.2005, 13:57
- Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen -
Roland,
27.09.2005, 15:12
- Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen - Dirk, 27.09.2005, 18:22
- Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen -
Roland,
27.09.2005, 15:12
- Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen -
Dirk,
27.09.2005, 13:57