Re: Haushaltshilfe (Krankenkassenrecht)

Roland, Freitag, 24.02.2006, 18:26 (vor 6847 Tagen) @ Shoppingqueen

Bezüglich der Arbeitslosenversicherung gilt folgende Regelung:Wenn in den letzten 24 Monaten 12 Monate Beiträge gezahlt wurden, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ob ggf. das Arbeitslosengeld durch unbezahlten Urlaub niedriger wird, kann ich nicht sagen.
In der Rentenversicherung kann ein fehlender Kalendermonat ggf. bei einer Altersrente negative Auswirkungen haben: vorgezogene Altersrenten sind häufig von einer bestimmten Anzahl von Beitragsmonaten abhängig. Ggf. wäre mit der Rentenversicherung zu klären, ob freiwillige Rentenversicherungsbeiträge hier helfen können. Oder man legt - wenn möglich - den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs geschickt: z.B. 02.03.06 bis 29.04.06 . Hier fehlt dann kein Beitragsmonat in der Rentenversicherung.


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