Re: Haushaltshilfe (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Donnerstag, 23.02.2006, 20:30 (vor 6848 Tagen) @ Reiner

Hallo,

die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung verlierst Du. Solange Du aber in die Rentenversicherung noch mind. einen Tag im Monat eingezahlt hast, wird es kein fehlender Beitragsmonat. Solltest Du länger ausfallen, wäre es also nicht vekehrt den ein oder anderen Tag während der Haushaltshilfe auf eine Ersatzkraft umzuschwenken. Denn der ganze fehlende Monat macht sich am Ende (wenn wir denn noch Rente bekommen) deutlicher bemerkbar, als das reduzierte Brutto im Jahresschnitt.

LG, S.


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