Re: Haushaltshilfe (Krankenkassenrecht)

Roland, Donnerstag, 23.02.2006, 19:05 (vor 6848 Tagen) @ Reiner

Hallo,

entscheidend ist, ob eine freiwillige oder eine Pflichtversicherung besteht. Für Pflichtversicherte bleibt die Krankenkassenmitgliedschaft für einen Zeitmonat ohne Beiträge erhalten. Danach ist man nicht mehr automatisch versichert, kann aber noch die Krankenkassenkarte benutzen (nachgehender Leistungsanspruch § 19 Sozialgesetzbuch V).
Für freiwillige Mitglieder gibt es keine eindeutige Regelung. Am besten bei der Krankenkasse erkundigen.


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