Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung (Krankenkassenrecht)
Unsinn!
Der KONTRAHIERUNGSZWANG für Beamte bedeutet: Keine Leistungsausschlüsse sind erlaubt, oft wird ganz auf Gesundheitsfragen verzichtet, da der Gesundheitszustand so schlecht ist, dass eh die maximal 30% Zuschlag verlangt werden.
Das, was du schreibst gilt nur für Angestellte und Selbständige, jedoch nicht für Beamte und deren Angehörigen, da der Staat aus verständlichen Gründen NICHT BEREIT ist, die überhöhten GKV-Beiträge zur Hälfte zu bezahlen! Deshalb PKV mit Kontrahierungszwang.
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- Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung -
Dirk,
27.04.2006, 12:48
- Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung -
Thomas,
28.04.2006, 02:03
- Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung -
dirk,
29.04.2006, 10:12
- Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung - Thomas, 30.04.2006, 03:48
- Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung -
dirk,
29.04.2006, 10:12
- Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung -
Chylla,
31.05.2006, 09:00
- Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung - Thomas, 31.05.2006, 22:48
- Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung -
Chylla,
01.06.2006, 13:16
- Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung - Chylla, 01.06.2006, 13:18
- Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung -
Thomas,
28.04.2006, 02:03