Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung (Krankenkassenrecht)

Thomas, Sonntag, 30.04.2006, 03:48 (vor 6782 Tagen) @ dirk

Ja mit Beihilfe ist das was anderes, da nur 30% zu versichern sind, und du ja bisher den GKV-Beitrag komplett selbst zahlen musst - schließlich bekommen Beamte und Pensionäre keinen Arbeitgeberzuschuss.

Bei einem Übertritt in die PKV ist folgendes zu bedenken:

Je nach Gesundheitszustand kann dir ein Beihilfeergänzungstarif verweigert werden, was teure Folgen haben kann, da du ja dann immer Selbstzahler bist, sprich macht der Zahnarzt eine Lösung für einen privat gutversicherten Angestellten bei dir, kann das für dich teuer werden. Hier ist vielleicht erst mal ein Studium der entsprechenden Beihilferegelung (je nach Bund/Land unterschiedlich) sinnvoll. Besonders beim Zahnersatz klaffen viele Lücken. Die Bundesbeihilfe + angeschlossene Länder zahlt bei Zahnersatz auf die Materialien z.B. nur noch 40% des Beihilfesatzes, also 70% von 40%= 28% + 30% (PKV-30%-Quotenversicherung) = 58%, d.h. du musst 42% selbst zahlen. Auf die Versorgung von mehr als 4 Zähne auf jeder Seite gibt"s dann noch weniger. In Ba-Wü z.B. gibt"s auf die Materialkosten meist gar keine Beihilfe mehr.

Wichtig zu wissen ist, dass die Quotentarife der PKV meist keine Kur- und Rehaleistungen enthalten. Das Problem ist hierbei, dass alle Rentenversicherte diese Leistungen von der Rentenversicherung erhalten. Beamte sind jedoch nicht rentenversichert. Also zahlt die Beihilfe nur 70%. Die GKV muss hier zahlen, wenn niemand anderer (=Rentenversicherung) zahlt. Bei der PKV muss diese Lücke durch Zusatztarife gedeckt werden, bei Beamten durch sog. Ergänzungstarife, die aber nicht dem Kontrahierungszwang (Aufnahmezwang) für Beamte und Pensionäre unterliegt.

Kur mag jetzt nicht wichtig sein, jedoch ist eine Reha-Übernahme (=Heilanschlussbehandlung) unerlässlich, z.B. nach einer Krebs-, Herz- oder Hüft-OP . Hier 30% selbst zahlen zu müssen, verhindert oft die Behandlung.
Viele große PKV-Versicherer verpflichten sich in Zusätzen zu den Musterbedingungen (MB/KK) bei schweren Krankheiten und fehlender Leistung durch einen Rentenversicherungsträger zur Leistung.

Auch ist es wichtig, einen guten Hilfsmittelkatalog zu haben. Als Hilfsmittel werden oft in der PKV nur Brillen und irgendwelche Bandagen und billige Rollstühle bezahlt. Beatmungsmaschinen und Kontrollmonitore für mehrere zehntausend Euro fehlen oft in den Hilfsmittelkatalogen der PKV.
Im Gegensatz zur GKV sind die meisten Hilfsmittelkataloge der PKV geschlossen, d.h. nur das, was in der Liste steht, darf bezahlt werden, mehr nicht. Einige Versicherer haben hier ideale Regelungen (alle lebenserhaltenden Hilfsmittel).
Leider sind hier einige typischen Beamtenversicherer katastrophal.

Wenn du dies alles bedacht hast, kannst du ohne Bedenken als Beihilfeberechtigter in die PKV gehen. Einen Weg zurück in die GKV gibt es allerdings nicht!


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