Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung (Krankenkassenrecht)

Thomas, Freitag, 28.04.2006, 02:03 (vor 6784 Tagen) @ Dirk

Das stimmt leider nicht. Eine Lebensanteilsregel gilt nur für die Krankenversicherung der Rentner.
Doch dazu muss man erst mal vor dem 55. Lebensjahr wieder in die GKV zurückkommen. Bloß das kannste vergessen, außer du bist mit 52. erst versicherungsfrei geworden und sofort in die PKV gegangen. Dann könnte man nach der Regel "in den letzten fünf Jahren zwei Jahre in der GKV" zurück in die GKV.
Außerdem bezieht sich das mit dem Anteil nur aufs Erwerbsleben.

Lass dir das ganze doch schriftlich von der Versicherungsdirektion geben, dann kannst du gegen die Versicherung im Alter wegen Falschberatung vorgehen und die müssen die Hälfte deiner Beiträge bezahlen.

Das wird dir aber keiner schriftlich geben.

Es ist unglaublich, welche Betrüger immer noch durch die Lande ziehen.

ALSO:
Warte ab, bis die GKV-Reform im Sommer sichtbar wird. Nicht in einer Torschlusspanik irgendeinen Unsinn unterschreiben. Willst du sicher die Wahlmöglichkeit haben, stelle einen Probeantrag, dann kannst du auch sofort wechseln, wenn du siehts, dass die GKV mit der Reform kaputt gemacht wird.

Außer du willst Top-Leistung: Dann gehe in die PKV, aber zahle auch dafür. PKV ist so, wie wenn du nur noch E-Klasse kaufen dürftest und fahren dürftest, egal wie hoch Mercedes die Preise schraubt. Entweder Oberklasse oder zu Fuß gehen. Also entweder Topp-Versichert oder Unversichert.

Deshalb solltest du nicht fragen, ob die PKV etwas billiger als die Ersatzkasse ist.
Sondern: Bist du bereit im Alter unabhängig vom Einkommen mindestens einen Beitrag in Höhe des jetzigen Ersatzkassenbeitrags zu zahlen. Denn die PKV wird bei einer Minirente nicht billiger!
Heute zahlt ein PKV-Rentner ca. 700 Euro bei bis zu 1000 Euro SB. Durch den Alterszuschlag dürfte sich das nicht bessern, da der medizinische Fortschritt immer teurer wird.

Und der vielgepriesene Standardtarif für Rentner ist teils unter GKV-Niveau. Auch solltest du unbedingt einen KUR-Tairf für Reha-Leistungen einrechnen lassen, wenn du nicht immer in deinem Leben Leistungen der Rentenversicherung in diesem Bereich erhalten wirst.

Und such dir einen seriösen Berater. Geh am besten zu mehreren Einfirmenberatern. Hier haftet die Versicherung für Fehlberatung, da wird dann schon etwas weniger gelogen.

Zu deiner Info: Es geht hier meist um 7 bis 9 Monatsbeiträge Provision. Da wird natürlich nicht aufgeklärt, sondern beschönigt!


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