Re: Versicherungspflichtiger Rentner ist oder nicht (Krankenkassenrecht)

Ulrike @, Donnerstag, 08.06.2006, 11:42 (vor 6747 Tagen) @ Björn

Danke für die Antwort.

Ab 14.03.06 bin ich natürlich pflichtversichert bei Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Aber die Zeit von 01.01.2006 bis 14.03.2006 nach

SGB V § 5 Versicherungspflicht

(1) Versicherungspflichtig sind

11 Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums auf Grund einer Pflichtversicherung Mitglied oder auf Grund einer Pflichtversicherung nach § 10 versichert waren; als Zeiten der Pflichtversicherung gelten auch Zeiten, in denen wegen des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus (§ 38 Nr. 2 des Sechsten Buches) oder des Bezugs von Überbrückungsgeld aus der Seemannskasse (§ 143 des Siebten Buches) eine freiwillige Versicherung bestanden hat,

bin ich doch pflichtversichert bei GKV oder nicht.

Danke


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