Versicherungspflichtiger Rentner ist oder nicht (Krankenkassenrecht)

Ulrike @, Freitag, 02.06.2006, 15:41 (vor 6753 Tagen)

Hallo,

Ich beziehe bis 14.12.2005 Arbeitslosengeld.
Ab 15.12.2005 bin ich freiwilliger Mitglieder bei SBK (Siemens Betrieb Krankennkasse) ohne eigene Einnahmen. Beitragsbemessungsgrundlage ist die Hälfte von Bruttogehalt Ehrpartner.
Am 14.3.2006 habe ich Antrag auf Erwebminderungsrente gestellt.
Am 19.5.2006 ist Vollerwebsmindrurung anerkannt, rückwirkend ab 22.12.2005.
Ich bekomme Vollerwebsminderungssrente rückwirkend ab 1.1.2006. (Sozialversicherung Beitrag sind von Rente abgezogen und von BFA an SBK abgeführt.).

Ich bekomme meinem freiwilligen Beitrag ab 14.3.2006 (ab Renteantrag) von SBK rückerstattet.

Meine Frage warum bekomme ich von 1.1.2006 bis 14.3.2006 meinem freiwilligen Beitrag nicht zurück. Ich bin doch ab 1.1.2006 versicherungspflichtiger Rentnerin oder nicht.
Was könnte ich dagegen tun.

Danke


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