Re: Versicherungspflichtiger Rentner ist oder nicht (Krankenkassenrecht)

Björn, Donnerstag, 08.06.2006, 09:59 (vor 6743 Tagen) @ Ulrike

Vorraussetzung für den Beginn der Versicherungspflicht als Rentner ist die Rentenantragstellung.
Da sie am 14.03.06 erst den rentenantrag gestellt haben, beginnt die Versicherungspflicht als Rentner auch erst mit dem 14.03.06. Daher bekommen sie die Beiträge vor dem 14.03.06 nicht zurück.


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