Re: Kündigung bei freiwilliger Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

jan, Freitag, 30.06.2006, 22:34 (vor 6721 Tagen) @ Shoppingqueen

es kann definitiv nicht in die hose gehen, da ein wechsel nur erfolgen kann wenn er/sie der alten krankenkasse die mitgliedsbescheinigung der neuen krankenkasse vorlegt.

Liegt diese innerhalb der Kündigungsfrist nicht vor ist die kündigung nach § 175 des 5. Sozialgesetzbuches unwirksam, d.h. die Mitgliedschaft belibt bei der alten kasse weiter bestehen.

im § 175 wird NICHT zwischen pflichtmitgliedern und freiwilligen mitgliedern unterschieden.

jan


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