Re: Kündigung bei freiwilliger Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Freitag, 30.06.2006, 21:53 (vor 6724 Tagen) @ Ppepe

Hallo,
anders als bei Pflichtversicherten kann der Kannsenwechsel bei Ihnen "in die Hose" gehen. Denn die alte Kasse muss sie keineswegs aufnehmen, wenn das nicht geklappt hat...
Und die neue Kasse will eine Kündigungsbestätigung der Vorkasse innerhalb der Kündigungsfrist haben.

LG, s.


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