Re: Kündigung bei freiwilliger Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

jan, Montag, 26.06.2006, 23:43 (vor 6725 Tagen) @ Ppepe

die gesetzlichen bestimmungen sind nicht auf versicherungsgruppen festgelegt (freiwillig, pflicht) daher gelten für sie auch die normalen gesetzlichen wechselbestimmungen.

D.h. sie können jede gesetzliche versicherung wählen,
sollte der wechsel nicht klappen sind sie automatisch bei der alten krankenkasse weiterversichert

gruß jan


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