Re: Hat denn keiner eine Idee ?? (Krankenkassenrecht)
Vielen Dank erst einmal.
Bin eigentlich auch dieser Auffassung, habe allerdings nie was konkretes gesehen. Es geht um Aktienkursgewinne (Haltefrist der Aktien ist über 1 Jahr, daher kein Spekulationsgeschäft) meiner Kinder, die unter die Familienversicherung fallen. Da sie sicherlich nicht 1% einer Aktiengesellschaft halten (in dem Fall würde ich mir andere Gedanken machen!), dürfte der § 17 nicht wirksam sein.
Gibt es noch andere Meinungen/Interpretationen?
Vielen Dank noch mal
Peter Pan
gesamter Thread:
- Familienversicherung und Aktien-Kursgewinne -
Peter Pan,
23.10.2006, 15:47
- Hat denn keiner eine Idee ?? -
Peter Pan,
16.11.2006, 14:59
- Re: Hat denn keiner eine Idee ?? -
Björn,
16.11.2006, 18:27
- Re: Hat denn keiner eine Idee ?? - Peter PAn, 17.11.2006, 15:14
- Re: Hat denn keiner eine Idee ?? -
Björn,
16.11.2006, 18:27
- Hat denn keiner eine Idee ?? -
Peter Pan,
16.11.2006, 14:59