Familienversicherung und Aktien-Kursgewinne (Krankenkassenrecht)

Peter Pan, Montag, 23.10.2006, 15:47 (vor 6606 Tagen)

Werden für die Berechnung der Einkünfte zur Familienversicherung von mitversicherten Familienangehörigen auch Kursgewinne von Aktienverkäufen angerechnet, die außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt wurden, herangezogen? Diese sind ja einkommensteuerfrei und als "Gesamteinkommen" bei der Berechnung der Einkünfte für die Familienversicherung ist die Summe der Einkünfte im Sinne des EStG definiert.


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