Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Donnerstag, 22.05.2008, 18:32 (vor 6029 Tagen) @ Roland Kern

Es müssen laut Gesetz drei Jahre am Stück einem vorigen Angestellten- oder Beamtenverhältnis über der beim Eintritt in das neue Angestelltenverhältnis geltenden Pflichtgrenze verdienen, d.h. Sie müssen in der Vergangenheit schon viel verdient haben, um die heutige Pflichtgrenze zu reißen, damit Sie diese angebliche Gesetzeslücke nutzen können.
Na ja, darüber werden die Gerichte entscheiden.


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