Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? (Krankenkassenrecht)
Es müssen laut Gesetz drei Jahre am Stück einem vorigen Angestellten- oder Beamtenverhältnis über der beim Eintritt in das neue Angestelltenverhältnis geltenden Pflichtgrenze verdienen, d.h. Sie müssen in der Vergangenheit schon viel verdient haben, um die heutige Pflichtgrenze zu reißen, damit Sie diese angebliche Gesetzeslücke nutzen können.
Na ja, darüber werden die Gerichte entscheiden.
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- Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Jan,
26.03.2007, 14:16
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Besucher,
26.03.2007, 15:26
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Jack,
07.01.2008, 12:06
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? - Thomas, 07.01.2008, 21:58
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Roland Kern,
22.05.2008, 08:32
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? - Thomas, 22.05.2008, 18:32
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Jack,
07.01.2008, 12:06
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Besucher,
26.03.2007, 15:26