Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
heißt das im umkehrschluß, das wenn ich nachweisen kann, wie eigentlich, das ich vor meiner Selbstständigkeit mindestens 3 Jahre über der Bemessungsgrenze verdient habe (muß das "am Stück" sein) und Mitglied einer PKV war/bin, das ich dann nicht in die GKV muß?
In meinem Fall hieße dies
- ca. 7 Jahre Angestellt, in PKV über Bemessungsgrenze.
- ca. 4 Jahre Selbstständig, in PKV.
- Jetzt wieder angestellt, über Bemessungsgrenze.
Muß ich dann auch für mind. 3 Jahre in GKV?
Gruß und Dank im Vorraus,
Roland Kern