Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
heißt das im umkehrschluß, das wenn ich nachweisen kann, wie eigentlich, das ich vor meiner Selbstständigkeit mindestens 3 Jahre über der Bemessungsgrenze verdient habe (muß das "am Stück" sein) und Mitglied einer PKV war/bin, das ich dann nicht in die GKV muß?
In meinem Fall hieße dies
- ca. 7 Jahre Angestellt, in PKV über Bemessungsgrenze.
- ca. 4 Jahre Selbstständig, in PKV.
- Jetzt wieder angestellt, über Bemessungsgrenze.
Muß ich dann auch für mind. 3 Jahre in GKV?
Gruß und Dank im Vorraus,
Roland Kern
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- Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Jan,
26.03.2007, 14:16
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Besucher,
26.03.2007, 15:26
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Jack,
07.01.2008, 12:06
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? - Thomas, 07.01.2008, 21:58
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Roland Kern,
22.05.2008, 08:32
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? - Thomas, 22.05.2008, 18:32
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Jack,
07.01.2008, 12:06
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26.03.2007, 15:26