Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin seit 2 Jahren selbständig und bin deshalb in der PKV versichert.
Nun werde ich ab 01.04.07 in ein Angestelltenverhältnis wechseln (mit Gehalt über Pflichtversicherungsgrenze).
Ist es richtig, dass ich dann wieder pflichtversichert bin (also in die GKV zurück muss), da ich nicht nachweisen kann, dass ich bereits 3 Jahre über Pflichtversicherungsgrenze als Angestellter verdient habe? Laut dem neuen Gesetz gibt es dafür nämlich keine Ausnahmeregelung, was bedeutet, dass beim Statuswechsel am 01.04. garnicht geschaut wird, was vorher war.
Habe ich nicht eine Art "Gewohnheitsrecht".
Wer überprüft überhaupt, ob man pflicht- oder freiwillig versichert ist?
Danke und Gruss,
Jan
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- Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Jan,
26.03.2007, 14:16
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Besucher,
26.03.2007, 15:26
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Jack,
07.01.2008, 12:06
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? - Thomas, 07.01.2008, 21:58
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? -
Roland Kern,
22.05.2008, 08:32
- Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? - Thomas, 22.05.2008, 18:32
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Jack,
07.01.2008, 12:06
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26.03.2007, 15:26