Re: Familienversicherung bei Überschreitung der Einkommensgrenze ? (Krankenkassenrecht)

Frank @, Donnerstag, 25.10.2007, 12:31 (vor 6239 Tagen) @ shk

bei der Prüfung des Anspruchs auf Familienversicherung wird nicht das ganze Jahr betrachtet, sondern jeder Kalendermonat. Bei mehrmaligen Überschreiten der Grenze muss tatsächlich eine eigene Krankenvesicherung begründet werden. Da lohnt es sich zu überlegen, ob man die Stundenzahl etwas reduziert und damit unter der Grenze und in der Familienversicherung bleiben kann.


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