Re: Familienversicherung bei Überschreitung der Einkommensgrenze ? (Krankenkassenrecht)

shk, Sonntag, 21.10.2007, 17:34 (vor 6243 Tagen) @ pump-up

Hallo, ich hab eine Frage zu der mir bisher weder Krankenkasse noch sont wer eine vernünftige Antwort geben konnte.
Ich möchte demnächst als SHK in der Uni anfangen. Meine Beschäftigung währe auf 16std/Woche beschränkt, was ein monatliches Einkommen von über 400€ währe. Laut Krankenkassen und sämtlichen Infos bedeutet dies für mich, dass ich aus der Familienversicherung rausfliegen würde und mich selbst mit ca. 50€ im Monat selbst versichern müsste. Das will ich natürlich nicht, da von meinem Einkommen nun wieder nicht viel mehr als die erlaubten 400€ rauskämen. Da meine stelle nur auf"s jeweilige Semester beschränkt ist, arbeite ich in den Semesterferien nicht und somit nicht die vollen 12 Monate im Jahr, was wiederrum ein jährliches Einkommen ergeben würde, welches unter jenem liegen würde, was ich bei regelmäßigen 400€ im Monat raus hätte. Somit MUSS die familienversicherung doch eigentlich noch gewährleistet sein.
Kann das sein, das mit SHK"s da vertraglich irgendwas geregelt wird?

Ich hoffe mir kann da jemand helfen, ich bin hier kurz vorm verzweifeln.


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