Re: Familienversicherung bei Überschreitung der Einkommensgrenze ? (Krankenkassenrecht)

nimms leicht, Dienstag, 12.06.2007, 20:57 (vor 6374 Tagen) @ pump-up

Bei Verlust des Schutzes durch die Familienversicherung findest Du Dich wieder im Wirkungsbereiche des
§5 Abs.1 Satz 13 SGB V

Zwangsversichert, mit den ungemütlichen Beitragsbemessungen der freiwilligen Mitglieder.
Du bist Zwangsmitglied in der GKV per Gesetz, auch ohne Dein Wissen.
Der Säumniszuschlag für die geschuldeten Beiträge beläuft sich 5% pro Monat.

Richtig toll wird es, wenn die Ehefrau mit etwas Erbe nach Jahren erfährt, daß die Zinsen sie aus der Familienversicherung gekegelt haben.
Dann knallt es laut und vernehmlich rückwirkend.


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