Re: Ergänzung - Verbeamtung und Kündigung GKV (Krankenkassenrecht)

Jon Dohnson, Samstag, 15.12.2007, 07:54 (vor 6188 Tagen) @ Andreas

Das "Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung" bricht lediglich die 18-monatige Bindungsfrist.

Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts können Sie lediglich im Janauar 2008 (oder auch schon jetzt) zum 31. März 2008 kündigen.

Die Aufrechterhaltung Ihrer Kündigung zum 31. Januar 2008 ist also sinnvoller.

Weder ein Verwaltungsgericht, noch ein Ombudsmann, kann Ihnen in dieser Angelegenheit (im Hinblick auf die GKV) helfen, da die Rechtslage eindeutig und durch Rechtsprechung gefestigt ist.


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