Re: Ergänzung - Verbeamtung und Kündigung GKV (Krankenkassenrecht)

Thomas, Samstag, 15.12.2007, 02:43 (vor 6189 Tagen) @ Andreas

Wenn Sie vorher als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert waren, dann und nur dann gilt die Frist. Wenn Sie aber vorher pflichtversichert waren und als Beamter nichts bei der GKV unterschrieben haben, dann endet die Pflichtversicherung automatisch mit dem Ende des Angestelltenverhältnisses, wenn Sie sich rückwirkend in der PKV versichert haben, d.h. eine durchgehende KV gegeben war.


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