Re: Befreiung von der Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)
Hallo,
eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich, wie mein Vorredner schon schrieb. Bedenke bitte, dass sich diese Befreiung auf alle Beschäftigungsverhältnisse bezieht, die Du auch in Zukunft eingehst.
Ich habe einige Menschen in den letzten Jahren erlebt, die durch Entlasssung oder Insolvenz wieder ganz neu in einer anderen Firma angefangen haben - zu einem wesentlich geringeren Gehalt. Und die mussten in der PKV bleiben und haben sich finanziell dann wesentlich schlechter gestellt.
Überlege es Dir gut - denn die Konsequenzen trägst Du allein.
LG, Shops
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- Befreiung von der Versicherungspflicht -
Fragende,
28.12.2007, 22:22
- Re: Befreiung von der Versicherungspflicht -
Thomas,
29.12.2007, 01:21
- Re: Befreiung von der Versicherungspflicht - Shoppingqueen, 29.12.2007, 10:20
- Re: Befreiung von der Versicherungspflicht -
Thomas,
29.12.2007, 01:21