Re: Befreiung von der Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)
Sie kann in der PKV bleiben, wenn Sie in 2008 nicht weniger verdient als in 2007 und 2006, also nur die neue Pflichtgrenze 2008 das gleichbleibende Einkommen "überholt hat".
Eine Befreiung sollte wohl überlegt sein, da man dann nie mehr aufgrund eines niedrigen Gehaltes zurück in die GKV kommt.
gesamter Thread:
- Befreiung von der Versicherungspflicht -
Fragende,
28.12.2007, 22:22
- Re: Befreiung von der Versicherungspflicht -
Thomas,
29.12.2007, 01:21
- Re: Befreiung von der Versicherungspflicht - Shoppingqueen, 29.12.2007, 10:20
- Re: Befreiung von der Versicherungspflicht -
Thomas,
29.12.2007, 01:21