Re: Befreiung von der Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)

Thomas, Samstag, 29.12.2007, 01:21 (vor 6175 Tagen) @ Fragende

Sie kann in der PKV bleiben, wenn Sie in 2008 nicht weniger verdient als in 2007 und 2006, also nur die neue Pflichtgrenze 2008 das gleichbleibende Einkommen "überholt hat".

Eine Befreiung sollte wohl überlegt sein, da man dann nie mehr aufgrund eines niedrigen Gehaltes zurück in die GKV kommt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum