Befreiung von der Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)

Fragende, Freitag, 28.12.2007, 22:22 (vor 6175 Tagen)

Hallo,
meine Mutter hat folgendes Problem:
- Überschreiten der JAE-Grenze erstmalig ab 01.01.07, darauf hin hat sie die GKV gekündigt, um ab 01.04.2007 in die PKV zu gehen
- nach einigen gesetzgeberischen Verwirrungen, wurde dies dann auch von allen Seiten so akzeptiert
- jetzt unterschreitet sie die neue JAE-Grenze ein wenig und muss lt. Lohnabteilung u. PKV zurück in die GKV

Kann Sie nicht aufgrund §8 SGB V sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und bliebe damit in der PKV?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


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