Re: Rückwirkende Versicherungsplicht? (Krankenkassenrecht)

nimms leicht - Korrektur, Samstag, 10.05.2008, 22:04 (vor 6041 Tagen) @ nimms leicht

Zum Schluß noch ein Gedankenexperiment:
Stelle Dir vor, eine Feuerversicherung müsse am Ende des Versicherungjahres auf den Jahresbeitrag verzichten, wenn es nicht gebrannt hat.
Nur wenn es brennt, gäbe es den Jahresbeitrag.
Würde solch ein Unternehmen überleben ?

So verhält es sich mit Deinem Arztbesuch und der Berechtigung des Jahresbeitrages.

Eine Versicherung ist keine Sparform


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